Verhandlungsführung
Nachhaltig Beziehungen aufbauen
Was Sie in dieser Ausbildung lernen:
- Gezielter und nachhaltiger Beziehungsaufbau zum Verhandlungspartner
- Einfluss von Raum und Setting auf den Erfolg von Verhandlungen
- Erkennen, wie Ihr Gegenüber funktioniert
- Steigerung Ihrer eigenen Wahrnehmungsfähigkeit
- Bedeutung des Halo-Effekts und Kontrasterlebens
- Unterscheidung von Ursache und Wirkung (Cause and effect)
- Der Einfluss der positiven Psychologie auf das Win-Win Prinzip
- Werteorientierung in Verhandlungsgesprächen
- Argumentationen und Rhetorik
Unverbindliches Erstgespäch vereinbaren
Verhandlungsführung ausbauen
Um die Verbindung zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu behalten und auf Wunsch auch zu stärken, ist es sinnvoll, dass Führungskräfte sich weiterentwickeln.
In der Ausbildung Verhandlungsführung erlernen Sie genau diese Fähigkeit. Hier geht es darum, weit über bereits bestehende Konzepte aus der Verhandlungsführung hinaus zu denken und zu agieren – mit mehr Möglichkeiten und neuen Handlungsoptionen.
Wissen und Fähigkeiten sind für erfolgreiche Verhandlungen entscheidend!
FAQ
Die meistgestellten Fragen und Antworten
Verhandlung ist eine Gesprächsform über einen kontroversen Sachverhalt, die durch gegensätzliche Interessen der Parteien gekennzeichnet ist und einen Interessenausgleich beziehungsweise eine Einigung zum Ziel hat.
Nach der Anzahl der an einer Verhandlung teilnehmenden Parteien können sich zwei (bilaterale Verhandlung) oder mehrere (multilaterale Verhandlung) Parteien begegnen und versuchen, Konflikte durch eine Einigung beizulegen. Bilaterale Verhandlungen gibt es insbesondere zwischen Käufern und Verkäufern vor Abschluss eines Kaufvertrags, wenn die Lieferungs- und/oder Zahlungsbedingungen noch auszuhandeln sind (Feilschen bei Vertragsverhandlungen). Bei den multilateralen Verhandlungen unterscheidet man zwischen einseitig und beidseitig multilateralen Verhandlungen.[3] Die „einseitig“ multilateralen Verhandlungen bestehen aus einer Partei und mehreren gegnerischen Parteien wie bei Auktionen oder Ausschreibungen, bei „beidseitig“ multilateralen Verhandlungen sitzen sich mindestens vier Parteien – mit der etwaigen Möglichkeit zur Bildung von Koalitionen – gegenüber (Arbeitsgemeinschaft, Konsortium, Börse). Bei letzteren treten die Parteien zueinander in Kontakt, bei einseitig multilateralen Verhandlungen dagegen nicht.