AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Raphael Bremer – T.S.C.

1. Geltungsbereich

Meine (Raphael Bremer – T.S.C., im Folgenden RBTSC genannt) Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminar,- Coaching,- Supervision,- Beratungs- und den damit zusammenhängenden sonstigen Dienstleistungen gelten ausschließlich. Sie gelten für alle Dienstleistungen von RBTSC oder einem entsprechend namhaft gemachten Drittleister oder Subunternehmen. Hiervon abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit.

2. Vertragsabschluss

Die Annahme eines Angebotes kann sowohl durch RBTSC wie auch durch den Auftraggeber schriftlich oder mündlich erfolgen. Eine schriftliche Auftragsbestätigung gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen ganz oder teilweise schriftlich widersprochen wird. Grundlage für den vollen Leistungsumfang von RBTSC ist eine schriftliche Auftragsbestätigung durch RBTSC, sowohl im Falle, dass der Auftraggeber Dienstleistungen von RBTSC in Anspruch nehmen möchte wie auch diese gemäß einzelvertraglicher Regelungen und individualabsprachen genau definiert worden sind, ggf. auch auf Basis von Verbandsvorgaben.

Bestätigt RBTSC einen Auftrag, eine Anfrage von dem Auftraggeber, kommt der Vertrag zustande, ohne dass der Auftraggeber eine weitere Willenserklärung abgeben muss.

Mündliche Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Sollte zwischen RBTSC und einer übergeordneten Organisation oder Zentralorganisation eine Rahmenvereinbarung, welcher der Auftraggeber in irgendeiner Form angehört, eine Rahmenvereinbarung bestehen, gelten für den Auftraggeber und für die Zentralorganisation sowie für RBTSC auch die in der Rahmenvereinbarung getroffenen Regelungen, insoweit, wie sich diese Regelungen mit diesen AGB von RBTSC nicht ausschließen.

3. Leistungen von RBTSC

Die Leistung umfasst die Beratung, die Durchführung, die Nachbereitung von sämtlichen Dienstleistungen inklusive sämtlicher damit verbundenen Nebenleistungen von RBTSC selbst oder von RBTSC beauftragten Drittleistern oder Subunternehmern. Dabei werden die einzelnen Dienstleistungen zwischen RBTSC und dem Auftraggeber individualvertraglich erfasst und jeweils definiert.

4. Vergütung

RBTSC erhält für durchgeführte Leistungen die bei Vertragsabschluss vereinbarte Vergütung, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ggf. gilt auch hier 2. Absatz III. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Abschluss der Dienstleistung und ist mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Ab dem 14. Tag nach Rechnungsstellung befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug. Aus der Vergütung bezahlt RBTSC ggf. die durch einen etwaigen Drittleister erbrachte Leistung.

RBTSC behält sich jedoch ausdrücklich vor, im Einzelfall mit dem Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe des vollen Auftragswertes zu vereinbaren. RBTSC erbringt die vereinbarte Dienstleistung in diesem Falle dann erst nach Zahlungseingang.Erstreckt sich die Dienstleistung von RBTSC über einen längeren Zeitraum von mehr als 2 Wochen, ist RBTSC berechtigt, Teilrechnungen 10 Tage nach der ersten Woche etc. zu stellen. Insoweit gilt dann hier Absatz I von 4.

Die Bedingungen Für Vorauszahlungen und Stornoregelungen werden Individualvertraglich vereinbart und festgelegt.

5. Leistungs,- Preisänderungen

Leistungsänderungen nach Zustandekommen des Vertrages sind gesondert zu vergüten.

6. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Die ordentliche Kündigung der individuell vereinbarten Verträge ist ausgeschlossen. Beide Parteien können den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Sollten bezüglich einzelner Leistungen Vereinbarungen wie in 2. Absatz III definiert oder/ und getroffen worden sein, gelten die dort zwischen den Parteien getroffen Vereinbarungen. Als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gilt beispielhaft:

• Dauerhafter Leistungsverzug durch RBTSC
• Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug des Auftraggebers.

RBTSC ist berechtigt, seine Leistungen einzuschränken und/ oder einzustellen, wenn sich der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen ungebührlich in Verzug befindet, ohne dass dabei der zugrundeliegende Vertrag erlischt.

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig aus wichtigen Grund, so kann RBTSC Ersatz für sämtliche erbrachten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Für die (Stand: März 2021) Berechnung des Ersatzes wird ein Stundenhonorar von Euro BETRAG EINTRAGEN ... vereinbart. Ggf. gilt auch hier 2. Absatz III. Ansonsten und im Übrigen gelten die individualvertraglich vereinbarten Stornoregelungen.

7. Haftung

RBTSC haftet für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Leistungen. Die Haftung ist in jedem Falle auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger von RBTSC nicht oder nur in unzumutbarer Weise beeinflussbaren Umständen, wird eine Haftung von RBTSC ausgeschlossen und befreit RBTSC für deren Dauer von der vertraglich übernommen Leistungspflicht. RBTS ist dann zur Nachleistung berechtigt.

8. Geheimhaltung, Urheber- und Leistungsrechte

RBTSC verpflichtet sich, sämtliche ihr bei der Zusammenarbeit bekannt werdende Geschäftsvorgänge des Auftraggebers sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen geheim zu halten. Alle vom Auftraggeber an RBTSC zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen an RBTSC werden vertraulich behandelt. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des jeweiligen Vertrages hinaus.

Urheber- und Eigentumsrechte an den von RBTSC bereitgestellten Unterlagen und Dienstleistungen verbleiben auch nach erfolgter Bezahlung durch den Kunden und Auftraggeber stets bei RBTSC. Eine Vervielfältigung, Verwendung oder Weiterverbreitung der durch RBTSC bereitgestellten Unterlagen durch den Auftraggeber ist untersagt und bedarf ggf. der ausdrücklichen Genehmigung durch RBTSC. Ein Verstoß gegen die Urheber,- Nutzungs- und Eigentumsrechte berechtigt RBTSC ein entsprechendes Nutzungsentgelt und/ oder Schadenersatz zu verlangen oder den Auftraggeber auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.

9. Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel, Ausnahmeregelung

Die Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Statt der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen sollen angemessene, zulässige Regelungen treten, die die Vertragsschließenden gewollt oder mindest nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Verträge zwischen Auftraggeber und RBTSC bedürfen der Schriftform. Auch der Verzicht der Parteien auf die Schriftform ist schriftlich formbedürftig. Ebenfalls ist ein Ausschluss oder die Änderung dieser AGB im Rahmen individualvertraglicher Abreden immer schriftlich formbedürftig. Ansonsten bleiben die Regelungen dieser AGB zwischen den Parteien sowie definiert bestehen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Vertragsleistungen von RBTSC und des Auftraggebers ist der Geschäftssitz von RBTSC. Soweit in diesem Vertrag, in diesen AGB oder einer sonstigen besonderen Vereinbarung nichts anderes vereinbart ist gelten die zur Anwendung kommenden Bestimmungen des BGB und des HGB. Gerichtsstand ist streitwertabhängig Geestland/ Stade. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland!